Die Kosten für Psychotherapie ergeben sich aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/Ä). Die Gebühr für eine Einheit Verhaltenstherapie (50 min.) in meiner Praxis liegt aktuell 118,04 €. Dies entspricht dem 2,7fachen Satz. 

 

Privat-Versicherte

Die Kosten, für eine Psychotherapie anfallen, werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet.

Manche Versicherungen beschränken jedoch die Anzahl der zu übernehmenden psychotherapeutischen Leistungen oder schließen sie ganz aus.

Daher ist es notwendig, dass Sie sich erkundigen, welche Leistungen in Ihrem Versicherungs-Tarif enthalten sind.

 

Beihilfeberechtigte

Nach Antrag des Psychotherapeuten trägt Ihre Beihilfe die Kosten der Therapie anteilig, der übrige Anteil der Kosten wird nach Antrag von Ihrer privaten Krankenkasse getragen. 

 

Bundeswehr

Wenn Sie einen Überweisungsschein haben, werden die Kosten in der Regel erstattet. Dazu ist die Vorlage des Sanitätsvordrucks Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) zum ersten Termin bei einem Psychotherapeuten nötig. Auf dieser Basis können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden.

 

Selbstzahler

Entscheiden Sie sich die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen, entfallen sämtliche Anträge bei Ihrer Krankenkasse. Sie erhalten eine Rechnung jeweils nach 5 Stunden. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Gesetzlich-Versicherte

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, dass auch gesetzliche Versicherungen die Kosten in meiner Privatpraxis übernehmen. Erkundigen Sie sich bitte zunächst bei Ihrer Krankenkasse, ob dieses sogenannte Kostenerstattunsgverfahren für Sie möglich ist. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung.

Einem Kostenerstattungsantrag kann zumeist dann stattgegeben werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den nächsten 3 Monaten KEINEN Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten bekommen können. Die Nachweispflicht liegt jedoch bei Ihnen. Was dabei genau zu beachten ist, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankversicherung.